Definitionsgemäss haben nur die Mitglieder des Verwaltungsrats Zugriff auf die personenbezogenen Daten und Kontaktdaten der Mitglieder. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass diese Daten geschützt und unter Kontrolle sind.
Der Verein achtet auch darauf, die DSGVO-Vorschriften, die personenbezogenen Daten und das Image seiner Mitglieder so weit wie möglich einzuhalten.
Bildrechte
Mit dem Beitritt zu einem Verein akzeptiert das Mitglied per definitionem das öffentliche Leben dieses Vereins und seiner Mitglieder.
Solange alle Aktivitäten und Organisationen des Clubs als öffentlich gelten, darf das Mitglied zitiert, aufgelistet und/oder fotografiert werden; Gleiches gilt für das/die Fahrzeug(e), das/die an der Aktivität teilnimmt oder nicht, einschließlich Nummernschilder, Markierungen und Schilder. Das Mitglied stimmt der Verwendung dieser Bilder und Daten einseitig zu. Das Mitglied kann jedoch jederzeit die Berichtigung, Korrektur oder Löschung eines Fotos, einer Veröffentlichung oder einer Information verlangen, die direkt oder indirekt seine Integrität oder Privatsphäre verletzen kann. In einigen Fällen gehen die Kosten, falls vorhanden, jedoch zu Lasten des Antragstellers.
Zu keinem Zeitpunkt können der Verein, der Verein, seine Mitglieder und die Mitglieder des Vorstandes direkt oder indirekt für die Folgen eines Missbrauchs von Bildrechten verantwortlich gemacht werden.
Mit dem Beitritt zum Verein akzeptiert das Mitglied ausdrücklich, dass sein Bild verwendet, angesehen und geteilt werden kann.
Sharing, soziale Netzwerke, Internet
Generell wird der Verband dafür sorgen, dass die Offenlegung von Daten oder Marken wie Nummernschildern, Marken und Modellen etc.
Wie in den "Bildrechten" erläutert, akzeptiert das Mitglied jedoch standardmäßig, dass sein Bild verbreitet wird, auch in sozialen Netzwerken oder in einer anderen Form der Veröffentlichung.
Das Mitglied kann den Verwaltungsrat jederzeit informieren und eine Änderung oder Korrektur verlangen.
Die Kommunikation des Mitglieds über soziale Netzwerke
Das Mitglied kann auch in privater Eigenschaft Bilder im Internet verbreiten, die während der Aktivitäten des Clubs aufgenommen wurden. Er muss sich jedoch selbst an die vorstehenden Abschnitte halten und sich einseitig verpflichten, seine Veröffentlichungen auf erstes Verlangen des Verwaltungsrats zu ändern oder zu korrigieren.